Erstgespräch
Beim Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, einen Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise zu bekommen. Viele Studien zeigen, dass es wichtig für den Erfolg von Psychotherapie ist, dass die „Chemie“ zwischen Therapeut*in und Klient*in passt.
Außerdem besprechen wir, was Ihre Anliegen sind und können anhand dessen die Rahmenbedingungen für eine eventuelle zukünftige Zusammenarbeit klären.
Da ich mir auch für das Erstgespräch ausreichend Zeit nehme, dauert es eine ganze Einheit á 50 min. und ist kostenpflichtig.
Honorar
Eine Einzeltherapieeinheit á 50 Minuten beläuft sich auf 90 Euro. Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.
Die Beantragung eines Kostenzuschusses über die Krankenkasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Richtwerte für eine Teilrefundierung hängen dabei von Ihrem Versicherungsträger ab und sind auf der jeweiligen Homepage leicht zu finden.
Verschwiegenheit
Der Inhalt unserer Sitzung unterliegt der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht (§15 Psychotherapiegesetz). Diese kann nur auf ausdrücklichen Wunsch der Klient*innen aufgehoben werden. Nur bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung kann die Verschwiegenheit entfallen, damit ein unmittelbar drohender Schaden für die betroffene Person oder andere Menschen verhindert werden kann.
Absageregelung
Bereits vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Termin kostenfrei per Mail, telefonisch, via Nachricht auf der Mailbox oder SMS abgesagt werden. Wird zu einem späteren Zeitpunkt abgesagt, wird das Honorar zur Gänze verrechnet.